Es wird ein einheitlicher Jahres-Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag wird unter sozialen Gesichtspunkten nach unten hin abgestuft.
Der erste Jahresbeitrag ist beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Folgebeiträge sind am 30. 09. eines jeden Jahres fällig.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in einer Beitragsordnung geregelt, die der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Änderungen in der Beitragsordnung sind ebenfalls von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Die abgeänderte oder neugefasste Beitragsordnung ist den Mitgliedern 1 Monat vor dem Zeitpunkt bekanntzugeben, von dem an sie gelten soll.
Daneben wird für die Hilfeleistungen in Lohnsteuersachen i.S.d. § 2 der Satzung kein besonderes Entgelt erhoben.
§ 2 Beitragshöhe
Mitglieder mit einem Bruttoarbeitslohn bis einschließlich 9.999 €
60 €
Mitglieder mit einem Bruttoarbeitslohn von 10.000 € bis einschließlich 55.000 €
130 €
Mitglieder mit einem Bruttoarbeitslohn ab 55.001 €
160 €
Sofern bei Eheleute beide Ehegatten Mitglieder des ALB e.V. werden gilt der Jahresbeitrag für beide Ehegatten zusammen