§ 1   Mitgliedsbeitrag

  • Es wird ein einheitlicher Jahres-Mitgliedsbeitrag erhoben.
    Der Mitgliedsbeitrag wird unter sozialen Gesichtspunkten nach unten hin abgestuft.
  • Der erste Jahresbeitrag ist beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Folgebeiträge sind am 30. 09. eines jeden Jahres fällig.
  • Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in einer Beitragsordnung geregelt, die der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Änderungen in der Beitragsordnung sind ebenfalls von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Die abgeänderte oder neugefasste Beitragsordnung ist den Mitgliedern 1 Monat vor dem Zeitpunkt bekanntzugeben, von dem an sie gelten soll.
  • Daneben wird für die Hilfeleistungen in Lohnsteuersachen i.S.d. § 2 der Satzung kein besonderes Entgelt erhoben.

§ 2   Beitragshöhe

60 €
130 €
160 €
Sofern bei Eheleute beide Ehegatten Mitglieder des ALB e.V. werden gilt der Jahresbeitrag für beide Ehegatten zusammen

Beitragshöhe ab dem 01.01.2022 gültig.

Beratungsstelle Duisburg

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Bürozeiten

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Beratungsstelle Köln

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9.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Juni - Dezember

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